Allgemeine Geschäftsbedingungen von  Lillehund
1. Impfschutz und Gesundheit

Am Training können nur Hunde teilnehmen, die über einen ausreichenden Impfschutz verfügen. Der Impfpass ist auf Verlangen vorzulegen.

Es dürfen keine für Mensch und/oder Tier ansteckenden Krankheiten vorliegen oder vermutet werden. Verhaltensauffälligkeiten, chronische Erkrankungen und Läufigkeit sind vor dem Training mitzuteilen. Läufige Hündinnen können 5 Tage vor, während und 5 Tage nach den Stehtagen nicht am Training in der Gruppe teilnehmen, sofern auch zumindest ein Rüde an dieser Gruppe teilnimmt. Außerhalb dieser Zeitspanne ist die Läufigkeit als normaler Ablenkungsfaktor im Training zu werten.


2. Haftung des Teilnehmers

Der/die Unterzeichnende versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für den teilnehmenden, oben genannten Hund besteht. Der/die Hundehalterin/in haftet für alle von seinem/ihrem Hund während des Trainings verursachte Schäden. Der/die Unterzeichnende verpflichtet sich auch, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn/sie an dieser Ausbildung teilnimmt.


3. Haftung

Es gilt als vereinbart, dass Lillehund grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt und somit weder vom/von der Hundehalter/ in noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann. Der/die unterzeichnende Teilnehmer/in wird jegliche Begleitperson von dem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen. Die Teilnahme an oder der Besuch der Trainingsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Dies gilt vollumfassend auch für die Nutzung des umzäunten Geländes. Ebenso sind Verletzungen durch Fehltritte des Kunden oder ähnliche Ursachen von der Haftung ausgeschlossen. Anweisungen zur Gefahrenabwehr ist Folge zu leisten.


4. Bezahlung

Jede Unterrichtsstunde muss bar nach der Stunde bezahlt werden. Die Kursgebühr ist im Voraus zu überweisen oder spätestens vor der ersten Stunde bar zu begleichen. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Organisator die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung. Zahlungsverzug tritt ein, wenn die Kursgebühr nach der zweiten Stunde nicht entrichtet ist.


5. Absage/Verschiebung einer Unterrichtsstunde durch den Teilnehmer

Eine Anmeldung ist verbindlich und auch die mündliche Vereinbarung eines Termins ist ein gültiger mündlich geschlossener Vertrag. Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins durch den Teilnehmer muss bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Die Sorge für die erfolgreiche Absage trägt der Kunde. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde und eventuell entstandene Fahrtkosten vollumfänglich angerechnet. Dies gilt auch bei der Nutzung von 10-er Karten.


6. Absage/Verschiebung einer Unterrichtsstunde durch den Ausbilder

Der/die Ausbilder/in behält sich vor in dringenden Fällen (Krankheit, Wetterverhältnisse etc.) Unterrichtsstunden kurzfristig abzusagen. Es erfolgt prompte Benachrichtigung. Dieser Unterricht wird selbstverständlich nachgeholt.


7. Rücktritt durch den Teilnehmer

Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch den/die Teilnehmer/in werden keine Kursgebühren erstattet.


8. Rücktritt durch den Ausbilder

Die Kursleiter behalten sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr wird in diesen Fällen anteilig zurückerstattet. Davon ausgeschlossen sind Absagen verursacht durch „höhere Gewalt“. Ein Wechsel von Präsenz- zu Onlineschulung steht dem Ausbilder dann frei, wenn die Umstände keinen Präsenzunterricht erlauben. Außerdem steht es dem Trainer frei den Vertrag fristlos zu kündigen sollte ein Teilnehmer mehrfach stören oder grob fahrlässig und/oder tierschutzrelevant handeln. Die Kurse sind mit einer Mindestteilnehmerzahl geplant, sollte diese nicht erreicht sein, behält sich der Trainer vor Kurseinheiten zu verkürzen. Die Verwendung von Strom-, Stachel- und Endloswürgehalsbändern sowie sonstigen tierschutzwidrigen Hilfsmitteln und Verhaltensweisen wie z.B. wiederholtem Leinenruck, Schnauzgriff oder dem Alphawurf führen bei Nichtunterlassung zum sofortigen Ausschluss vom Training. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung oder Erlass der Gebühren.


9. Seminare, Workshops & Geschlossene Kurse

Geschlossene Kurse sind Kurse mit einer festen Stundenzahl. Quereinstieg ist nicht möglich. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt und nicht rückerstattet werden.


10. Veranstaltungsort

 Der Veranstalter behält sich vor den Veranstaltungsort bei Bedarf zu ändern. Die Veranstaltungsorte sind sauber zu hinterlassen. Alle Hinterlassenschaften des Hundes werden entfernt und in dafür vorgesehene Behälter entsorgt oder mitgenommen. Buddellöcher, die durch den Kundenhund verursacht wurden, sind bestmöglich zu schließen.


11. Erfolgsgarantie

Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg unter anderem von der Mitarbeit des/der Teilnehmers/in abhängt.


12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte hiervon unberührt.


13. Kopierrecht

Die dem Teilnehmer ausgehändigten oder anderweitig überlassenen Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen weder weitergegeben, vervielfältigt oder verbreitet werden. Sie unterliegen dem Urheberrecht.


14. Gerichtsstand

Amtsgericht Kulmbach


Stand 22.01.2023


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